Im Juni 2021 startete die EU eine neue Initiative im Rahmen des EU Klimapaktes – die Green Consumption Pledge. Damit sind Menschen, Gemeinschaften und Organisationen aufgerufen, sich an diversen Klimaschutzmaßnahmen zu beteiligen und so gemeinsam ein nachhaltigeres Europa aufzubauen. Die Zusagen, zu denen sich Unternehmen verpflichten, wurden von der Kommission und den Unternehmen gemeinsam ausgearbeitet mit dem Ziel, eine nachhaltige wirtschaftliche Erholung zu beschleunigen und das Verbrauchervertrauen in die Umweltleistungen von Unternehmen zu stärken.
EU-Justizkommissar Didier Reynders sagte diesbezüglich: „Bei der Veröffentlichung der neuen Verbraucheragenda im vergangenen Herbst haben wir das Ziel formuliert, die Verbraucher in die Lage zu versetzen, umweltfreundliche Entscheidungen zu treffen. Um fundierte Entscheidungen treffen zu können, benötigen die Verbraucher*innen und Verbraucher mehr Transparenz in Bezug auf den CO2-Fußabdruck und die Nachhaltigkeit von Produkten. Darum geht es bei der heutigen Initiative. Ich freue mich daher sehr, dass die fünf Unternehmen an der Initiative teilnehmen, und begrüße es, dass sie sich verpflichtet haben, über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinauszugehen. Ich hoffe auf die Zusammenarbeit mit vielen weiteren Unternehmen, damit wir den nachhaltigen Konsum in der EU weiter fördern können.“
Die Green Consumption Pledge fordert von Unternehmen ehrgeizige Maßnahmen, die darauf abzielen, Umweltauswirkungen zu reduzieren und Verbraucher bei der Entscheidung für nachhaltigere Produkte zu unterstützen. Die nachstehenden fünf Kernzusagen müssen dabei durch konkrete Maßnahmen unterstützt und die Fortschritte anhand von veröffentlichten Daten nachgewiesen werden. Durch absolute Transparenz in der Zusammenarbeit mit der Kommission wird sichergestellt, dass die Angaben zuverlässig und überprüfbar sind.
- Berechnung des CO2-Fußabdrucks des Unternehmens, inklusive Lieferkette, anhand der von der Kommission entwickelten Berechnungsmethode bzw. des Umweltmanagementsystems, sowie Einführung angemessener Due-Diligence-Prozesse, um in Übereinstimmung mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens den Fußabdrucks zu verringern.
- Berechnung des CO2-Fußabdrucks ausgewählter Vorzeigeprodukte des Unternehmens anhand der von der Kommission entwickelten Methode, Verringerungen des Fußabdrucks für diese Produkte und Offenlegung der Fortschritte gegenüber der Öffentlichkeit.
- Steigerung des Verkaufs nachhaltiger Produkte oder Dienstleistungen im Rahmen des Gesamtumsatzes des Unternehmens bzw. seiner ausgewählten Geschäftssparte.
- Bindung eines Teils der Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit für die Förderung nachhaltiger Verfahren im Einklang mit den Strategien und Maßnahmen des europäischen Grünen Deals.
- Sicherstellung von Informationen für Verbraucher in Bezug auf den CO2-Fußabdruck des Unternehmens und seiner Produkte, die leicht zugänglich, präzise und klar sind, sowie Aktualisierung dieser Informationen nach etwaigen Veränderungen des Fußabdrucks.
Die erste Pilotphase der Initiative „Green Consumption Pledge“ läuft bis Januar 2022 und ist auf den Non-Food-Bereich beschränkt. Bevor weitere Schritte ergriffen werden, wird ihre Funktionsweise in Absprache mit einschlägigen Verbraucherorganisationen und anderen Interessenträgern sowie den teilnehmenden Unternehmen bewertet. Diese sind die Colruyt-Gruppe, Decathlon, die LEGO-Gruppe, L’Oréal und Renewd. Die Einhaltung der Zusagen im Rahmen des Pilotprojekts wird nach Ablauf der Pilotphase bewertet.
Hintergrundinformationen
Die „Green Consumption Pledge“ ist eine der nichtregulatorischen Initiativen der neuen Verbraucheragenda. Damit sollen Verbrauchern auf dem EU-Binnenmarkt nachhaltige Produkte inkl. relevanter Informationen für eine fundierte Kaufentscheidung zur Verfügung stehen. Aufgrund der wichtigen Rolle von Industrie und Handel ist die Einbeziehung von Vorreitern in diesem Zusammenhang wesentlich, um den Übergang in eine grüne, nachhaltige Wirtschaft erfolgreich umzusetzen. Eine weitere Initiative ist der Legislativvorschlag zur Belegung von Umweltaussagen, den die Kommission derzeit erarbeitet. Es werden Angaben zum ökologischen Fußabdruck von Produkten und Dienstleistungen anhand standardisierter Quantifizierungsmethoden definiert, um Informationen zuverlässig, vergleichbar und überprüfbar zu machen und so „Greenwashing“ in Zukunft zu verhindern.
In eigener Sache
Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt der vielfältigen Kontextthemen, die Unternehmen berücksichtigen müssen, um zukunftsfähig zu bleiben bzw. zu werden. Einen breiten Überblick über z.B. den EU Green Deal bieten wir auch in unseren Online-Lehrgängen an, erweitert um das Thema EFQM (die Bewertungsbasis des eccos22® Management Assessments) und viele Tipps und Anregungen, wie das alles in den Organisationen umgesetzt werden kann. Unser nächster Online-Lehrgang findet wie folgt statt (geringfügige Änderungen vorbehalten), hier geht es zum Online-Anmeldeformular:
Zeitfenster inkl. Pausen | Inhalt | Vortragende/r |
Dienstag, 28. Sept.
12.30 – 13.00 Uhr |
Kurze Vorstellungsrunde der Vortragenden sowie der Teilnehmer*innen, Kursinhalte und Abläufe im Überblick, technische Details | Ursula Oberhollenzer, Leo Peneder, Brunhilde Schram |
Dienstag, 28. Sept.
13.00 – 15.00 Uhr |
Einführung, Grundlagen, SDGs (Sustainable Development Goals der UN = Agenda 2030) | Ursula Oberhollenzer |
Dienstag, 28. Sept. 15.00 – 17.00 Uhr |
Unternehmensqualität – Ansatz und Nutzen | Leo Peneder |
Donnerstag, 30. Sept.
13.00 – 15.00 Uhr |
Begriffe, Definitionen, Überblick über EU Green Deal, Kreislaufwirtschaft, EU Taxonomieverordnung, etc. | Ursula Oberhollenzer |
Donnerstag, 30. Sept.
15.00 – 17.00 Uhr |
Grundkonzepte der Excellence – das Kriterienmodell | Leo Peneder |
Mittwoch, 6. Okt. 13.00 – 15.00 Uhr |
Überblick über internationale Normen/Standards und Leitlinien z.B. ISO 26000, OECD-Leitsätze, ISO 14001, ONR 192500, SA 8000, SR 10, GRI Standards, AA1000, IMS, Qualität 2030 | Brunhilde Schram |
Mittwoch, 6. Okt. 15.00 – 17.00 Uhr |
Excellence Modell – Regelkreise und Bewertung | Leo Peneder |
Donnerstag, 7. Okt.
13.00 – 15.00 Uhr |
Umsetzungsmöglichkeiten in der Unternehmensentwicklung – Praxis, Planung, Vorgehensweise bei der Integration von Nachhaltigkeitsagenden | Brunhilde Schram |
Donnerstag, 7. Okt.
15.00 – 17.00 Uhr |
Entwicklung zur Excellence – Vorgehen und Anerkennungsmöglichkeiten | Leo Peneder |
Eines der Feedbacks zum letzten Lehrgang im Juni 2021:
Mag. Doris Tomanek, Aufsichtsrätin Bank Austria
„Ich möchte mich bei Ihnen allen für die Workshop Tage sehr herzlich bedanken. Die Inhalte waren sehr interessant und aufschlussreich und auch die jeweiligen Präsentationen sehr gut (trotz der nicht so einfachen Online Situation). Es war wirklich sehr viel Information gut dargestellt. Ich fand auch den Austausch mit den anderen Teilnehmern sehr spannend, da hier natürlich die jeweilige Praxis eingebracht wurde. Bin sehr froh, dass ich jetzt bei diesem sehr breiten Thema Dinge viel besser einordnen kann und hoffentlich auch meinen Beitrag künftig leisten werde.”
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldungen, es stehen noch max. fünf Plätze zur Verfügung, wobei wir auf einer „first come – first serve“-Basis arbeiten. Interessent*innen, die zu manchen Themen bereits ausreichend Informationen haben, können nach Rücksprache auch Einzelmodule buchen.