Neue Impulse für gemeinnützige Unternehmen aus Europa: der „EU Action Plan for the Social Economy“
Gemeinnützige Unternehmen leisten in Europa und der Welt einen großen und wichtigen Beitrag. Die EU Kommission hat im Dezember 2021 mit dem „Action Plan for the Social Economy“ dieses Thema in den Fokus gerückt. Verantwortlich für die Umsetzung zeichnet der „Commissioner for Jobs and Social Rights“, Nicolas Schmit.
Zunächst wurde eine Definition erarbeitet, um den Rahmen zu setzen: Sozialunternehmen legen laut EU den Hauptfokus auf soziale und Umweltthemen und investieren den Großteil der Gewinne in die Entwicklung des Unternehmens. In Europa gibt es nach dieser Definition rund 2,8 Mio. Sozialunternehmen, die 13,6 Mio. Menschen beschäftigen und die großen Herausforderungen unserer Gesellschaft adressieren. Die Organisationstypen im Bereich der Sozialunternehmen reichen von Kooperativen und Vereinen über diverse Vereinigungen bis hin zu (gemeinnützigen) Stiftungen. Deren Verbreitung und Ausrichtung ist je nach Ländern und deren gesetzlichen Rahmenbedingungen stark unterschiedlich. Überraschenderweise ist das Land mit den meisten Sozialunternehmen Italien, das in absoluten Zahlen 102.500 Betriebe beherbergt, pro eine Million Einwohner*innen sind es beachtliche 1.690.
Die Angaben stammen aus der 2020 veröffentlichten Studie „Sozialunternehmen und ihre Ökosysteme in Europa“, die auch in Deutsch vorliegt. Sie gibt einen Überblick der Ergebnisse des vergleichenden Syntheseberichts zur sozialunternehmerischen Landschaft in Europa.
Im Rahmen des EU Action Plan für the Social Economy hat die EU Kommission drei Handlungsfelder vorgeschlagen:
- Die richtigen Bedingungen für das Wachstum der Sozialsektor schaffen
Programme und Rechtsrahmen sind Schlüsselelemente für die Entwicklung von Sozialunternehmen. Daher wird bis 2023 eine Empfehlung für adäquate Rahmenbedingungen erarbeitet. Zusätzlich werden Empfehlungen für die Besteuerung sowie Staatshilfen von Sozialunternehmen erarbeitet. Auch die öffentliche Beschaffung soll auf soziale Verantwortung – in der EU, aber auch außerhalb – ausgerichtet werden.
- Erweiterung der Möglichkeiten für das Starten und Wachsen von Sozialunternehmen
Sozialunternehmen sollen bei Gründung und im Wachstum unterstützt werden, auch hinsichtlich der Ausbildung der Mitarbeitenden. Von 2021 – 2027 sollen die Hilfen der Kommission über die zuvor (2014-2020) geltende Summe von € 2,5 Mrd. hinausgehen. Im Rahmen des InvestEU programme sollen 2022 neue Finanzprodukte lanciert sowie ein European Competence Centre for Social Innovation eingerichtet werden. Zusätzlich wird die Kommission bis 2023 einen “EU Social Economy Gateway” einrichten, wo Sozialunternehmen sämtliche relevanten Daten zu Finanzierungen, Rahmenbedingungen, Ausbildungen und Initiativen finden.
- Sicherstellen der Anerkennung der Sozialwirtschaft und ihres Potentials
Der Aktionsplan soll den Sozialsektor sichtbarer machen sowie die Anerkennung der Leistungen und Potentiale verbessern. Zusätzlich wird die Kommission eine Studie beauftragen, um quantitative wie qualitative Daten zum Sozialsektor in der EU zu erheben. Es sollen auch Trainings für Beamte organisiert werden, damit diese die Branche besser verstehen und promoten können sowie überregionale und zwischenstaatliche Zusammenarbeit fördern. Mit dem Action Plan soll auch der grüne und digitale Übergang des Sozialsektors im Dialog mit Behörden und Interessierten unterstützt werden.
Zu den genannten Themenbereichen wird sich die Kommission auch mit den zugehörigen Themen wie Freiwilligenarbeit im Sozialbereich, Arbeitsbedingungen, Messung von sozialem Impact, Geschlechterverteilung sowie Zielgruppen, die besondere Berücksichtigung brauchen (v.a. Menschen mit Behinderung, Migrant*innen, Minderheiten, Obdachlose, junge Menschen, Frauen) beschäftigen.
Dies eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte des EU Action Plan für the Social Economy – wir dürfen gespannt sein, wie die endgültigen Vorgaben aussehen werden und welche Änderungen das für diesen Bereich der Wirtschaft mit sich bringen wird!
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