Nachhaltigkeitsberichte – „Tue Gutes und rede darüber!“
Nachhaltigkeitsberichterstattung ist im Unternehmensalltag angekommen und in vielen Unternehmen bereits jährliche Routine. Doch die Qualität der Berichte schwankt enorm und manchmal bleibt eher ein Eindruck von Greenwashing zurück anstatt ernsthafter Auseinandersetzung mit den Auswirkungen der eigenen Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft. Zusätzlich sollte der Nachhaltigkeitsbericht dazu dienen, Unternehmen auf dem Weg zu nachhaltiger Entwicklung zu begleiten und kann so seine Mehrfachfunktion gut entfalten. Was muss also beachtet werden?
Das NaDiVeG
Am 22. Oktober 2014 hat die Europäische Kommission ihre Leitlinie 2014/95/EU für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen veröffentlicht und damit den Grundstein für eine europaweite Nachhaltigkeitsberichterstattung gelegt. Österreich hat diese 1:1 im BGBL 20/2017 – Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) umgesetzt. Damit müssen „große Kapitalgesellschaften, die Unternehmen von öffentlichem Interesse sind und an den Abschlussstichtagen das Kriterium erfüllen, im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeitende zu beschäftigen“, in ihren Lagebericht eine nichtfinanzielle Erklärung aufnehmen.
Laut Gesetzestext gelten folgende inhaltliche Vorgaben:
Die nichtfinanzielle Erklärung hat diejenigen Angaben zu enthalten, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage der Gesellschaft sowie der Auswirkungen ihrer Tätigkeit erforderlich sind und sich mindestens auf Umwelt-, Sozial-und Arbeitnehmerbelange, auf die Achtung der Menschenrechte und auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung beziehen. Die Analyse hat die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren unter Bezugnahme auf die im Jahresabschluss ausgewiesenen Beträge und Angaben zu erläutern.
Die Angaben nach (Abs.2) haben zu umfassen:
1. eine kurze Beschreibung des Geschäftsmodells der Gesellschaft;
2. eine Beschreibung der von der Gesellschaft in Bezug auf die (in Abs.2) genannten Belange verfolgten Konzepte;
3. die Ergebnisse dieser Konzepte;
4. die angewandten Due-Diligence-Prozesse;
5. die wesentlichen Risiken, die wahrscheinlich negative Auswirkungen auf diese Belange haben werden, und die Handhabung dieser Risiken durch die Gesellschaft, und zwar
a) soweit sie aus der eigenen Geschäftstätigkeit der Gesellschaft entstehen und,
b) wenn dies relevant und verhältnismäßig ist, soweit sie aus ihren Geschäftsbeziehungen, ihren Erzeugnissen oder ihren Dienstleistungen entstehen;
6. die wichtigsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die für die konkrete Geschäftstätigkeit von Bedeutung sind.
Eines der Qualitätskriterien von Nachhaltigkeitsberichten ist die Einhaltung dieser Vorgaben des Gesetzgebers, und zwar für alle Berichte ab 2017. Auch Unternehmen, die die Kriterien für verpflichtende Berichterstattung nicht erfüllen, aber freiwillig zu ihren Nachhaltigkeitsaktivitäten berichten, sind gut beraten, diese Vorgaben zu berücksichtigen. Unternehmen, die Teil einer internationalen Lieferkette sind, können indirekt von der Berichtslinie betroffen sein, denn ihre Kunden benötigen dann oft auch diesbezügliche Informationen ihrer Lieferanten, um die komplette Wertschöpfungskette abzudecken.
Laut einer Studie von Ernst & Young von 2020 ist die Tendenz zu Nachhaltigkeitsberichten in Österreich steigend, und zwar seit 2017 aufgrund des NaDiVeG und im letzten Jahr vor allem bei Top-Unternehmen von 35 auf 42%. Prime Market-Betriebe erstellen zu 95% einen solchen, öffentliche Unternehmen zeigen ebenfalls eine steigende Tendenz von 33 auf 38% – mit deutlich Luft nach oben. Eine externe Prüfung oder Validierung stellt ein zusätzliches Qualitäts-merkmal dar, wird aber laut der Studie derzeit nur bei rund einem Viertel der Unternehmen durchgeführt.
GRI Reporting
GRI (Global Reporting Initiative) ist eine internationale, unabhängige Organisation, die globale Berichtsstandards erstellt, um Berichte zu vereinheitlichen und damit vergleichbar zu machen. GRI hat sein Headquarter in Amsterdam und sieben regionale Niederlassung: Johannesburg (Afrika), Singapore (ASEAN), São Paulo (Brasilien), Hong Kong (China), Bogota (Südamerika), New York (Nordamerika), New Delhi (Südasien).
Die GRI-Standards sind die meistgenutzte Berichtsform weltweit. Die Unterlagen dazu stehen gratis auf der Webpage zur Verfügung, zusätzlich werden Trainings und Beratungsleistungen angeboten. Diese Standards für Nachhaltigkeitsberichte anzuwenden stellt ein weiteres Qualitätskriterium dar, wenn diese Form der Berichterstattung auch vorwiegend für große Unternehmen gedacht ist.
Seit der letzten Überarbeitung der Vorgaben sind auch die UN SDGs (Sustainable Development Goals) fest im Berichtswesen verankert. Da die SDGs aber unabhängig von der Unternehmensgröße für die Darstellung der Nachhaltigkeitsaktivitäten einen guten Leitfaden darstellen, finden sich diese ebenso in zahlreichen Berichten kleinerer Unternehmen wieder – eine erfreuliche Entwicklung!
Die EU-Taxonomieverordnung
Seit 18. Juni 2020 ist es amtlich und der Gesetzgebungsprozess abgeschlossen. Die „Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (1)“ ist im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Europäische Kommission hat die Annahme der Taxonomie-Verordnung durch das Europäische Parlament begrüßt. Die Verordnung stellt einen ein zentraler Rechtsakt dar, der durch Förderung privater Investitionen in grüne und nachhaltige Projekte einen Beitrag zum Europäischen Grünen Deal leisten wird. Mit der Verordnung wird die weltweit erste „grüne Liste“ für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten geschaffen – ein neues gemein-sames Klassifizierungssystem mit einheitlichen Begrifflichkeiten, das Anleger weltweit anwenden können, wenn sie in Projekte und Wirtschaftstätigkeiten mit erheblichen positiven Klima- und Umweltauswirkungen investieren möchten. Damit ist der gesamte Finanzdienstleistungssektor in die Pflicht genommen, Produktbewerbung achtsam zu gestalten. Auch für Unternehmen, die Drittmittelfinanzierung benötigen, ist das ein wichtiger Schritt, um Greenwashing auszuschalten und jene Unternehmen zu fördern, die sich ernsthaft mit Nachhaltigkeit auseinandersetzen.
„Tue (zuerst) Gutes und rede (dann) darüber!“
Unternehmen, die ihre Verantwortung in allen drei Säulen – Ökonomie, Ökologie und Gesellschaft – ernst nehmen, sollten dieses Engagement selbstverständlich auch öffentlich kommunizieren. Dabei sollte aber nicht der Marketingeffekt im Vordergrund stehen, sondern ehrliches Interesse an Nachhaltigkeit, und zwar im Kerngeschäft. Denn dort muss das Thema fix verankert werden, um auch glaubwürdig zu sein.
Einen spannenden Artikel zur Berichterstattung lieferte auch die jüngste der Business Art, das prominenteste Magazin für unternehmerische Nachhaltigkeit in Österreich, das quartalsweise erscheint und seit vielen Jahren die Entwicklung des Themas in Österreich und international verfolgt bzw. vorantreibt. Die Entwicklerin des eccos²²® Management Assessments und Ehrenpräsidentin des CSR Dialogforums, Brunhilde Schram, kommt darin auch zu Wort. Unter folgendem Link ist der Artikel für unsere #breakthroughthursday by eccos²²®-Adressaten ausnahmsweise vollständig verfügbar: https://www.businessart.at/das-problem-mit-den-nachhaltigkeitsberichten. Wir ersuchen Sie alle, diesen aus Gründen der Fairness nicht an Dritte weiterzuleiten. Auf der Homepage der Business Art sind üblicherweise alle Artikel auch einzeln gegen Bezahlung abrufbar. Wir empfehlen Ihnen gerne ein Jahresabonnement des Magazins, um regelmäßig gut recherchierte Informationen rund um das weite Feld der Nachhaltigkeit zu erhalten.
Abschließend möchten wir noch ergänzen, dass mit dem Management Assessment eccos²²® ein Instrument zur Verfügung steht, dass Unternehmen einen holistischen Blick auf ihre Business Excellence gepaart mit Nachhaltigkeits-engagement liefert und so eine perfekte Grundlage für einen Nachhaltigkeitsbericht darstellt. Denn das wichtigste ist: zuerst müssen adäquate Aktivitäten vorliegen und dann wird transparent darüber berichtet!